- 15. Juni 2012 14:06
- Medien und Meinungen, Sendung vom 16.06.2012
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„Der Fehler liegt in der Idee selbst“
Was bringt der erste Entwurf für ein Leistungsschutzrecht?
Nun ist es also so weit: Das Bundejustizministerium hat einen ersten Entwurf für ein Leistungsschutzrecht vorgelegt (genauer: irights.info hat den Referentenentwurf geleakt). Fast möchte man sagen: endlich, denn nun weiß man wenigstens, was genau drin stehen soll, in dem Gesetz das die Erzeugnisse der Presseverleger im Netz besser schützen will, indem Anrisse von Artikeln künftig nur noch kostenpflichtig zitiert werden dürfen.
Jeder, der sich aus beruflichen Zwecken im Internet äußert und dazu Snippets aus der Verlagswelt nutzt, Suchmaschinen oder News-Aggregatoren wie Rivva etwa, müsste dann vorher einen Vertrag mit den jeweiligen Verlagen abschließen. Allerdings ist der Gesetzentwurf noch recht schwammig, auch Zitate bei Twitter oder im privat geführten Blog zu posten, könnte zum Beispiel heikel werden.
Es handelt sich um einen ersten Entwurf, ob das Gesetz in dieser Form durchkommt, ist längst nicht geklärt. Trotzdem, das Netz, wie wir es kennen, könnte dann bald ein anderes Gesicht haben. Abmahnwellen im großen Stil drohen. Und das ist nicht nur für die Netz-Genießer schlecht, sondern womöglich auch für die Verlage selbst.
Über den Entwurf für ein Leistungsschutzrecht, seinen Inhalt, Fehler und Mängel – die im Übrigen nicht handwerklicher Natur sind, sondern in der Idee selbst liegen – und die Kritik im Vorfeld sprach Vera Linß mit dem Urheberrechtsexperten Till Kreutzer.
Das ganze Interview:
Aber auch von Seiten der Presseverleger wird der Entwurf nicht uneingeschränkt begrüßt. Christoph Keese, Verlagsgeschäftsführer des Springerverlags:
Dass durch das Leistungsschutzrecht Probleme für private Nutzer, Blogger, Twitterer, auftauchen könnten, glaubt Keese nicht:
Foto: Vera Linß
Kommentare
Eins verstehe ich nicht: Warum stelle Verlage dann ihre Artikel für alle allgemein verfügbar ins Netz, wollen dann Geld für den Abruf haben und etablieren selbst keine geeigneten Massnahmen, sondern nutzen das Gesetz als Inkassoinstitut.
[...] Till Kreutzer sagte dazu im Interview dem Blog “Breitband”: Diese Mängel liegen in der Idee selbst. Ich glaube nicht, dass man das hinbekommen kann, so ein Recht zu formulieren, ohne dass das massive massive Kollateralschäden und Rechtsunsicherheiten nach sich ziehen würde. Jedenfalls nicht so, wie den Verlegern das vorschwebt. [...]
Hi, der Beitrag taucht nicht im Podcast auf: http://www.dradio.de/rss/podcast/sendungen/breitband/
Hallo Astro: Kommt noch! Wir können immer erst nach der Sendung lospodcasten.
[...] 15.6.2012: Urheberrechtsexperte Till Kreutzer hält schon die Idee für einen Fehler – mehr bei Breitband/dradio.de [...]
[...] 15.6.2012: Urheberrechtsexperte Till Kreutzer hält schon die Idee für einen Fehler – mehr bei Breitband/dradio.de [...]






[...] “Der Fehler liegt in der Idee selbst” (15.6.2012, Till Kreutzer, Breitband/dradio.de) [...]