- 19. Juli 2012 17:07
- Breitband², Netzökonomie, Netzpolitik, Sendung vom 21.07.2012
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Urheberrecht sticht Innovation?
Breitband² am 21.07.2012
“Es gibt Menschen, die werden erst dann kreativ, wenn sie eine Innovation verhindern wollen.”, das schrieb einmal der Chemiker Prof. Dr. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger (*). In unserem Breitband²-Talkformat sprechen wir am kommenden Samstag mit Dr. Jeanette Hofmann und Matthias Spielkamp über Innovationen und das Urheberrecht. Stimmt Quadbeck-Seegers Aussage – behindert das Urheberrecht Innovationen? Oder erfüllt es seine ursprüngliche Aufgabe, Kreativität zu fördern? Was muss sich ändern? Philip Banse fasst die Fragen in seinem Blog zusammen:
“Wir werden nicht über Acta, das Leistungsschutzrecht und Netz-Sperren sprechen, sondern der Frage nachgehen, ob und wie das geltende Urheberrecht Innovation behindert. Warum gibt es kein Spotify für Filme? Hätte Google Books in Deutschland entstehen können? Inwiefern wird Open Access durch geltendes Recht ausgebremst? Wie wirkt sich das geltenden Urheberrecht auf kolaborative Arbeiten mit ungezählten Urhebern aus? Wir gehen auch der Frage nach, was Urheberrecht eigentlich bewirken soll und was diskutierte Alternativ-Modelle verbessern würden. Thema ist sicher auch, wie man eigentlich nicht eingetretene Innovation wissenschaftlich misst.”
Anhand von Beispielen wie dem 11 Jahre alten “Napster-Urteil”, dem Bücher-”Befreiungsportal” Unglue.it, oder jüngsten Rückenwind der EU-Kommission für “Open Access” wollen wir diese, weitere und Ihre Fragen diskutieren. Schreiben Sie uns bei Twitter, Facebook, schicken Sie eine Mail an breitband@dradio.de oder besuchen uns im Chat während Sie uns live per Videostream zugucken oder im Radio hören.
Zu Gast im Studio sind zwei hochkarätige Gesprächspartner:
Dr. Jeanette Hofmann forscht am Wissenschaftszentrum Berlin sowie dem (Google-gesponsorten) Institut für Internet und Gesellschaft unter anderem zu Innovation, Wissen(schaft) und Kultur, beispielsweise zum Wandel des Urheberrechts. In Breitband war sie bereits mehrmals zu hören.
Twitter: @jehof
Matthias Spielkamp arbeitet als Journalist, Referent, Blogger und Berater in Berlin. Als Mitbegründer und Projektleiter unseres dieswöchigen Medienpartnerportals iRights.info war auch er schon öfters Expertengast bei Breitband.
Blog: immateriblog.de
Twitter: @spielkamp
Medienpartner: iRights.info
Videostreaming: dctp.tv
Stream für iPhone/iPad +++ Chat bei Freenode
Bild: nyoyn @ Flickr, CC-BY-NC-ND,
(*) Prof. Dr. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger (*1939), Mitglied der  Enquête-Kommission für Gentechnik des Deutschen Bundestages, Quelle : »Der Wechsel allein ist das Beständige«, 2002
Kommentare
Das Interesse und das Recht der Gesellschaft an kulturellen Werke ist selbstverständlich vorhanden. Die Schutzgesetze als Interessenausgleich sind dennoch wichtig, die Art der Regelung ist allerdings zu Recht mittlerweile im Fluss.
Womit ich nicht übereinstimme, ist die Vorstellung, dass man ein Werk gleich zu einem Verwerter, etwa Verlag, bringt, ohne dies vorab im Netz einzustellen. Das ist unlogisch. Denn genau dies wird gemacht, um sich mit dem Werk bekanntzumachen und damit auch für einen Verleger (ob Text oder Musik) interessanter zu werden.
Ein Ausgleich und ein gewisser Schutz muss vorhanden sein, sei es über Kulturflatrate, besondere Ausschüttungsmodelle per Verwertungsgesellschaften, wie GEMA, VG Wort usw. Hier ist zu Recht eine Reform im Interesse der Urheber und im Interesse eines fairen Ausgleichs notwendig.
“Brauchen wir das Urheberrecht überhaupt?” ist ja mal beeindruckend realitätsfern.
Ich mach dann also einen Vertrag mit einem Verwerter… und was hält ohne Urheberrecht andere Verwerter davon ab, das einmal veröffentlichte Werk einfach zu kopieren oder zu scannen und dann ohne Vertrag und ohne Beteiligung des Urhebers zu verkaufen?

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